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Hier findest Du alle Infos zur Mitgliedschaft in der LAG Jugendringe

Mitgliedschaft in der LAG Jugendringe NRW

Die Mitgliedschaft ist für Jugendringe, die kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Personal beschäftigen kostenfrei. 

Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen der Jugendarbeit, Strategieentwicklung, Ehrenamtsgewinnung, Zukunftsfragen und kommunale Abläufe.

Auszug aus der Satzung

Ein Jugendring ist der Zusammenschluss der Jugendverbände, Jugendgruppen sowie ggf. weiterer freier Träger der Jugendhilfe bzw. weiterer Akteur_innen in einer Kommune (vgl. § 12 SGB VIII). Mitglied der LAG Jugendringe kann pro Gebietskörperschaft nur ein Jugendring werden. Die Gebietskörperschaft muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Stimmrecht ausüben können Jugendringe, die das Gebiet mindestens eines öffentlichen Trägers der Jugendhilfe abdecken. Jugendringe mit Sitz in einer Kommune im Zuständigkeitsbereich eines Kreisjugendamts werden als Ortsjugendringe bezeichnet. Ortsjugendringe können mit beratender Stimme Mitglieder LAG Jugendringe werden.

Zur Aufnahme ist der LAG ein formloser Antrag mit dem Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII in Textform an den Vorstand zu stellen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstandes.

Mitgliedsantrag

FAQ

Wenn Du die Anerkennung nach § 75 SGB VIII nicht findest, kannst Du bei Deinem Jugendamt nachfragen, ob die eine haben. Ansonsten ist bei allen Organisationen, die einen stimmberechtigten Platz in einem Jugendhilfeausschuss besetzen davon auszugehen, dass sie die Anerkennung nach § 75 SGB VIII haben. 

 

Eine Mitgliedschaft ist kostenlos für Jugendringe ohne eigenes unmittelbar sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal. Alle anderen großen Zahlen aktuell 75,00 € im Jahr. 

Ein Antrag ist formlos über das Formular auf dieser Seite oder per Mail an info@jugendringe.nrw möglich. Anschließend beschließt der Vorstand. Bei Rückfragen melden wir uns bei Euch.