JHA-Sitzrechner
Mit diesem Rechner kannst du einschätzen, ob das Wahlergebnis einer Fraktion voraussichtlich für einen Sitz im Jugendhilfeausschuss reicht – basierend auf dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Wir möchten damit nicht nur Transparenz fördern, sondern auch einen Beitrag zur demokratischen Stabilität in den Jugendhilfeausschüssen leisten. Denn gerade in Zeiten, in denen antidemokratische Kräfte auf kommunaler Ebene zunehmen, ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, wer möglicherweise mit am Tisch sitzt.
Was bedeutet der berechnete Ausschuss-Anteil?
Der sogenannte Hare-Niemeyer-Quotient (hier vereinfacht: „Ausschuss-Anteil“) zeigt, wie viele der Sitze im Jugendhilfeausschuss einer Fraktion zustehen würden, wenn die Verhältnisse aus dem Rat 1:1 übernommen würden. Ist der Anteil größer als 1, ist ein Sitz sehr wahrscheinlich. Bei kleineren Werten entscheidet das Reststimmenverfahren – ein Sitz kann dennoch möglich sein.
Je nach Satzung des Jugendamtes bekommen Fraktionen, die keinen stimmberechtigten Sitz im JHA erhalten, eine beratende Stimme. Dies ist gesetzlich nicht verpflichtend. Satzungen können zudem geändert werden. Bei Fragen oder Beratungsbedarf melde dich gerne unter info@jugendringe.nrw.
Weitere Informationen zur Neutralitätsfiktion findest du auf unserer Themenseite: https://lag.nrw/neutral