Zu angemessener Förderung von Jugendarbeit, gemäß des SGB VIII, gehört unserer Ansicht nach eine Dynamisierung der Förderung. Auch im Ausführungsgesetz zum SGB VIII ist angemerkt, dass die Förderung des Landes an die Kommunen an die Bedingung geknüpft ist, dass letztere ihre Mittel ebenfalls regelmäßig anheben. (Details auf der Seite).
Mit unserem Rechner unter https://dynamisierung.jugendringe.nrw kann nun jede_r nachvollziehen, ob die Jugendförderung noch ausreicht oder stillschweigend Jahr für Jahr dadurch faktisch gekürzt wird, dass es keine Anpassung an Tarifabschlüsse und Teuerungsraten gibt. Wie Du ihn benutzt sowie die genauen Hintergründe findest Du auf https://dynamisierung.jugendringe.nrw