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LAG-Stellungnahme zur Anpassung von Ausführungsgesetzen zum SGB VIII

Wir, haben unsere erste Stellungnahme zu einem Gesetz eingereicht! Es geht um Änderungen der Ausführungsgesetze zum SGB VIII (also die AG KJHG NRW). In der Stellungnahme betonen wir die Notwendigkeit, die Jugendbeteiligung in der Jugendhilfe weiter zu stärken und fordern insbesondere die feste beratende Beteiligung der Jugendringe in den Jugendhilfeausschüssen. Es uns wichtig, dass die anwaltschaftliche Beteiligung der Jugendverbände und Jugendringe gemäß §§ 12, 71 SGB VIII auch in Zukunft gesichert bleibt.

Wir begrüßen den Ansatz der geplanten Änderungen, die Interessen junger Menschen verbindlicher in die Arbeit der Jugendhilfeausschüsse einzubeziehen. Konkret fordern wir, dass eine Vertretung der örtlichen Jugendringe gemäß § 12 SGB VIII fest im Jugendhilfeausschuss verankert wird. Dies soll sicherstellen, dass die Perspektiven und Interessen der Jugend kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse einfließen.

In unserer Stellungnahme plädieren wir auch dafür, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Hierfür schlagen wir vor, dass Kinder und Jugendliche nicht nur gehört, sondern aktiv an allen sie betreffenden Planungen und Entscheidungen beteiligt werden. Dies sollte durch verbindliche Regelungen gesichert werden, die die Beteiligung junger Menschen zur Pflicht machen.

Wir hoffen, dass unsere Anmerkungen und Vorschläge im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden. Unsere Forderungen basieren auf jahrelanger Praxiserfahrung und dem Austausch mit anderen Bundesländern. Wir stehen bereit, unsere Punkte in Anhörungen und direkten Gesprächen weiter zu erläutern und freuen uns auf einen konstruktiven Dialog.

Die ganze Stellungnahme ist hier zu finden: https://lag.nrw/AGKJHG