Als freier Träger der Jugendhilfe stehen wir für einen demokratischen Diskurs und bringen uns auf kommunaler Ebene in die Jugendhilfeausschüsse nach § 71 SGB VIII ein. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung steht dabei das Recht aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach § 1 des SGB VIII an erster Stelle unseres Engagements. Dazu zählt auch, dass der öffentlichen und freien Jugendhilfe eine bedeutende Rolle und gesetzlicher Auftrag nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zukommt, damit junge Menschen demokratische Werte leben, erlernen und auch verteidigen können.
Wir beobachten derzeit, dass Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen rechtsextremistischer Parteien bzw. Gruppierungen konfrontiert werden.
Schon im Vorfeld der Kommunalwahlen haben Interventionen aus dem demokratiefeindlichen Milieu z. B. bei Veranstaltungen von Trägern der freien Jugendhilfe zur politischen Bildung zugenommen. Auch mit Anträgen sowie kleinen und großen Anfragen im Landtag, die die vermeintliche Neutralität nicht-staatlicher Organisationen der freien Jugendhilfe zum Gegenstand haben, wird versucht, Unsicherheit zu schüren. Diese Initiativen verfolgen aus unserer Sicht das Ziel, Träger der freien Jugendhilfe in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf politische Meinungsäußerung und ihrem politischen Engagement zu beschränken.
So hat insbesondere eine Anhörung im Oktober 2025 im Landtag zu einem Antrag der AfD-Fraktion eindeutig klargestellt, dass es sowohl verfassungsrechtlich als auch jugendhilferechtlich kein Neutralitätsgebot für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Vielmehr wird der Begriff des „Neutralitätsgebots“ instrumentalisiert, um freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu verunsichern und Druck aufzubauen. Die eingegangenen Stellungnahmen zur Anhörung im Landtag machen die Rechtslage mehr als deutlich. Auch unsere Landesregierung teilt unsere Rechtsauffassung (s. Landtags-Drucksache 18/14721).
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht zu politischer Neutralität verpflichtet, vielmehr sind sie Grundrechtsträger aus Art. 2, 5, 9 und 12 unseres Grundgesetzes. Diese Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit sind im Lichte unserer Verfassung auch im Rahmen einer öffentlichen Förderung geschützt.
Um diese Rechte zu verteidigen und Vertreter_innen der freien Träger in kommunalen Jugendhilfeausschüssen Rechts- und Handlungssicherheit zu geben, haben wir uns als LAG Jugendringe NRW uns mit der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Parität, DRK, Diakonie, Jüdische Landesverbände) in NRW sowie freien Trägern der Jugendförderung in NRW (AGOT, LJR, LAG Jugendsozialarbeit, Sportjugend NRW im Landessportbund, Paritätisches Jugendwerk NRW) zusammengetan. Gemeinsam machen wir darauf aufmerksam:
Als freie Träger der Jugendhilfe bekennen wir uns zu den Werten, die in der UN-Kinderrechtskonvention, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Grundgesetz und der Landesverfassung und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert sind. Wir stehen für das Prinzip der Menschenwürde aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes ein!
Ein immer wieder behauptetes „Neutralitätsgebot“ für die Zivilgesellschaft gibt es nicht – weder verfassungsrechtlich noch jugendhilferechtlich.
Wir möchten daher alle Vertreter*innen der freien Träger in Jugendhilfeausschüssen dazu ermutigen, dieser Scheindebatte um eine sog. Neutralität engagiert zu begegnen, denn sie ist lediglich ein Versuch, das legitime und verfassungsrechtlich geschützte Engagement unserer Träger der freien Jugendhilfe zu diskreditieren. Ihnen kommt in der kommenden Wahlperiode eine besondere Verantwortung zu: sich klar von demokratie- und menschenfeindlichen Positionen abzugrenzen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrem verfassungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Auftrag zugunsten von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in den Kommunen unseres Landes zu unterstützen.
Zur Unterstützung dieser wertvollen Arbeit haben wir Informationen zum aus unserer Sicht demokratiefeindlichen Mythos einer Neutralitätspflicht für freie Träger der Jugendhilfe auf unserer Aktionswebsite neutralitaetsgebot.de zusammengefasst.
Und wir sagen DANKE! an alle, die sich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen in NRW engagieren! <3