Pressemitteilung: Jugendarbeit fördern statt kaputtsparen!

Düsseldorf, 2.11.2026 – Steigende Kosten, knappe Haushalte, Haushaltssicherung:

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen finanziell unter Druck. Das bekommt auch die Kinder- und Jugendarbeit zu spüren. Die LAG Jugendringe NRW erinnert deshalb daran: Die Förderung der Jugendarbeit ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Jugendhilfe – genauso wie Ganztagsbetreuung in der Kita oder in der Grundschule oder Schulsozialarbeit (SGB VIII). Mit dem neuen Jugendfördercheck bietet sie Jugendringen, Jugendverbänden, Politik und Verwaltung ein Instrument, um geplante Kürzungen strukturiert zu prüfen und die richtigen Fragen an die zuständigen Politiker_innen und an die kommunale Verwaltung zu stellen.

§ 11 SGB VIII verlangt, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Für Jugendverbände enthält § 12 SGB VIII einen eigenen Förderauftrag. Zugleich tragen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe nach § 79 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe; ein angemessener Anteil der Jugendhilfemittel ist für die Jugendarbeit zu verwenden.

Bei konkreten Kürzungen kommt es auf den Kontext an:
Besteht der Bedarf für Angebote und Strukturen weiterhin? Welche Folgen hätte die Kürzung? Was ist in der Jugendhilfe- oder Förderplanung festgehalten? Wurden freie Träger und junge Menschen beteiligt? War der Jugendhilfeausschuss eingebunden? Und nach welchen fachlichen Kriterien wird über die Förderung entschieden?

Der Jugendfördercheck greift diese Fragen auf und führt in elf Schritten durch zentrale Prüfpunkte. Eine vierstufige Ampel bündelt die erkennbaren Warnsignale und erläutert, an welchen Stellen genauer hingeschaut werden sollte. Nutzer_innen erhalten außerdem konkrete Rückfragen für Gespräche mit Jugendamt, Verwaltung und Politik, Hinweise auf relevante Unterlagen sowie mögliche nächste Schritte. Auch besondere Konstellationen wie Haushaltssperren oder die Aufforderung, vorerst keinen Förderantrag zu stellen, werden berücksichtigt.

„Gerade wenn Kommunen sparen müssen, braucht es eine fachliche und politische Debatte darüber, welche Infrastruktur junge Menschen vor Ort brauchen. Jugendarbeit darf nicht allein deshalb zur Kürzungsmasse werden, weil sie im Haushalt vermeintlich leicht in Frage gestellt werden kann“, sagt Marius Nisslmüller, Vorstandsmitglied der LAG Jugendringe NRW.

Jugendverbände, Jugendringe und andere Träger schaffen Räume, in denen junge Menschen Gemeinschaft erleben, Verantwortung übernehmen, ihre Interessen vertreten und Demokratie praktisch erfahren können. Eine verlässliche Förderung dieser Strukturen ist deshalb eine Investition in die soziale und demokratische Infrastruktur einer Kommune.

Der Jugendfördercheck ist ab sofort unter jugendfördercheck.de verfügbar.

Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Jugendringe NRW e.V. (kurz: LAG Jugendringe NRW) steht für ein engagiertes Netzwerk, das sich der Förderung und Unterstützung von Jugendringen in Nordrhein-Westfalen verschrieben hat. Seit der Gründung im Jahr 2021 hat sich die LAG als Gemeinschaft etabliert, die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie kommunaler Jugendringe gegenüber Politik und Gesellschaft stark macht. Ihr Fokus liegt auf der Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und politischer Vertretung von Jugendringen. Außerdem ist die LAG Jugendringe NRW Mitglied im Landesjugendring NRW.

Pressekontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Jugendringe in NRW e.V.
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