AG KJHG-Änderung: FAQ erschienen

Kennt ihr schon unser FAQ zum neuen AG KJHG? Nein? Dann wird es höchste Zeit, denn: Kommunale Jugendringe sind künftig mit einer beratenden Stimme im Jugendhilfeausschuss vertreten (§ 5 1. AGKJHG NRW). Das Vorschlagsrecht von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für stimmberechtigte Mitglieder bleibt davon unberührt. Und: Auch Jugendselbstvertretungen haben jetzt eine beratende Stimme! Daraus ergeben sich Handlungsbedarfe für Jugendringe und Jugendverbände, aber auch für Jugendämter.

Wir haben ein FAQ dazu verfasst, das du neben weiterer Info zu Jugendhilfeausschüssen auf unserer Spezial-Extra-Website findest. Außerdem haben wir das FAQ auch als Broschüre aufgelegt, die nun an alle Jugendämter in NRW versendet wird. Wir hoffen, es hilft!