Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in der Grundschule ab dem 01.08.2026 für alle dann in die erste Klasse kommenden jungen Menschen wirft für die Jugendverbandsarbeit viele Fragen auf. Insbesondere eine Gesetzesänderung von März 2026 stellt Jugendverbände, die Ferienangebote wie Freizeiten, Zeltlager, Stadtranderholungen und andere Veranstaltungen machen, vor Herausforderungen, aber auch vor Chancen und Potenziale: Der Ganztagsanspruch in den Ferien kann nun auch durch Angebote der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit abgedeckt werden.
Wir haben für euch einige der relevanten Punkte dazu in diesem FAQ zusammengefasst: https://jugendringe.nrw/service/faq-ganztag/
Schaut außerdem gerne auch in die offiziellen FAQ des Landes NRW und in die des Bundes (für Kommunen / für Eltern).
Bei Fragen zum FAQ könnt ihr euch gerne an uns wenden: info@jugendringe.nrw