Jugendarbeit ist Bildungsinfrastruktur! Info zum Sondervermögen

Fehlende Lagerräume, sanierungsbedürftige Treffpunkte oder kein Platz für eure Angebote? Mit der Reform der Schuldenbremse und der Bereitstellung von Investitionsmitteln aus einem Sondervermögen des Bundes beginnt ab 2026 die Umsetzung in den Ländern. In NRW ergeben sich so neue Fördermöglichkeiten für kommunale Infrastruktur – ausdrücklich auch für Orte der non-formalen Bildung und Jugend(verbands)arbeit. Aber: Ihr müsst euch aktiv einmischen, jetzt! Sonst werden diese Mittel nicht im Sinne junger Menschen eingesetzt. Orte der Jugendbildung wie Jugendhäuser, offene Treffs und Sporthallen: Das kann alles gefördert werden! Die LAG Jugendringe NRW und der Landesjugendring NRW rufen euch ausdrücklich dazu auf, diese Chance zu nutzen – kontaktiert eure_n Bürgermeister_in, die Ratsmitglieder, den Jugendhilfeausschuss und sorgt dafür, dass das Geld auch wirklich für Dinge ausgegeben wird, die jungen Menschen wichtig sind.  

Für mehr Information: info@jugendringe.nrw 

Außerdem: Am 2. März von 10.30 Uhr bis 12 Uhr (Zoom) informieren wir euch darüber, wie ihr als Akteure der Jugendverbandsarbeit und eure Orte der non-formalen Bildung (z.B. Jugendhäuser, offene Treffs und Sporthallen) von den Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen profitieren können. Denn: Wenn es um zukunftsgerechte Investitionen geht, braucht es unsere Beteiligung im Interesse von Kindern und Jugendlichen!  

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