Am 4. Juni 2025 wurde im Plenum des Landtags NRW ein Gesetz verabschiedet, welches Änderungen an der Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse in allen Kommunen in NRW vorsieht. Konkret heißt das, dass Jugendringe künftig mit einer beratenden Stimme im Jugendhilfeausschuss vertreten sein sollen (§ 5 1. AGKJHG NRW). Und das ab sofort, also unverzüglich! Das Vorschlagsrecht von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für stimmberechtigte Mitglieder bleibt davon unberührt. Aber ihr müsst JETZT euer Jugendamt informieren!
Und: Das wäre jetzt ja auch eine gute Gelegenheit, um einen Jugendring zu gründen, oder? 😉
Noch Fragen? Info@jugendringe.nrw