Jugendförderung unter Druck? Jetzt den Jugendfördercheck machen!

Kommunale Kassen sind vielerorts knapp – und schnell gerät dann auch die Förderung der Jugendarbeit ins Visier. Doch Jugendarbeit ist keine beliebige freiwillige Leistung.

§ 11 SGB VIII verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe, jungen Menschen die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Und § 79 SGB VIII formuliert einen wichtigen Grundsatz: Von den Mitteln für die Jugendhilfe muss ein angemessener Anteil für die Jugendarbeit verwendet werden.

Aber wie steht es um eure Förderung?

Genau dafür gibt es jetzt unseren Jugendfördercheck. Er hilft Jugendringen und Jugendverbänden, die Situation vor Ort einzuordnen, Argumente für Gespräche mit Politik und Verwaltung zu entwickeln und sichtbar zu machen, welchen Stellenwert Jugendarbeit im kommunalen Haushalt hat. 11 Fragen, anonym und mit einem einfach verständlichen Ampel-System, das euch zeigt, wo eure Handlungsspielräume sind.

Jetzt checken: jugendfördercheck.de